VA - öffentlich-rechtlicher Vertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa organisieren muss. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen.
Einordnung des Falls
VA - öffentlich-rechtlicher Vertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung ist ein Verwaltungsakt, wenn die Voraussetzungen des § 35 S. 1 VwVfG vorliegen.
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Ja!
2. Ist die Vereinbarung eine „hoheitliche Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
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Nein, das ist nicht der Fall!