Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtszuständigkeit
Wohnortwechsel (perpetuatio fori, § 261 III Nr. 2 ZPO)
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Wohnortwechsel (perpetuatio fori, § 261 III Nr. 2 ZPO)
23. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt vor dem zuständigen Amtsgericht Bitburg Klage gegen B. Die Klage wird B zugestellt. Kurz darauf zieht B nach Bonn um.
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