Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete


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M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage um ausstehende Miete in Höhe von € 8.000 erheben.

Einordnung des Falls

Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei einem Streitgegenstand von bis zu € 5.000,00 sind grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig, ab € 5.000,01 die Landgerichte.

Ja!

Gemäß § 23 Nr. 1 GVG sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig, wenn die eingeklagten Ansprüche € 5.000,00 nicht übersteigen und es keine anderweitige Zuweisung gibt (vgl. § 71 Abs. 2 GVG).

2. V verlangt von seinem Mieter M € 8.000, so dass das Landgericht sachlich zuständig ist.

Genau, so ist das!

Bei Rechtsstreitigkeiten über Geschäftsräume gelten die allgemeinen Regeln zum Zuständigkeitsstreitwert.V klagt € 8.000,- ein, also einen Betrag über der Wertgrenze von €5.000.

3. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO).

Ja, in der Tat!

Es handelt sich für Miet- und Pachtsachen über Räume um eine ausschließliche Zuständigkeit. Grund ist die Orts- und Sachnähe. V wird daher richtigerweise in Kiel Klage erheben.

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simp4zuko

simp4zuko

12.8.2021, 09:20:44

Sind gem. §23 Nr.2 a) GVG für Mietstreitigkeiten nicht immer die Amtsgerichte zuständig, egal wie hoch der Streitwert ist?

seffm

seffm

15.8.2021, 09:03:32

Nach dem Wortlaut des § 23 Nr. 2a) GVG ist dieser nur anwendbar bei einem „Mietverhältnis über Wohnraum“ also z.B. privat genutzte Wohnungen. Bei Geschäftsräumen (wie hier) bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Streitwert.

AMA

Amastris

16.4.2024, 21:26:38

Soll nicht der Streitwert für die AG künftig angehoben werden um die LG zu entlasten?

TI

Timurso

17.4.2024, 10:56:49

Es gibt einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums, dass die Streitwertgrenze von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden soll. Ob und wann das umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar.

TI

Timurso

17.4.2024, 10:56:54

Es gibt einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums, dass die Streitwertgrenze von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden soll. Ob und wann das umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar.


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