Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
10. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage um ausstehende Miete in Höhe von € 8.000 erheben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Streitgegenstand von bis zu € 5.000,00 sind grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig, ab € 5.000,01 die Landgerichte.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V verlangt von seinem Mieter M € 8.000, sodass das Landgericht sachlich zuständig ist.
Genau, so ist das!
3. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO).
Ja, in der Tat!
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