Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage um ausstehende Miete in Höhe von € 8.000 erheben.
Diesen Fall lösen 87,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Streitgegenstand von bis zu € 5.000,00 sind grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig, ab € 5.000,01 die Landgerichte.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V verlangt von seinem Mieter M € 8.000, sodass das Landgericht sachlich zuständig ist.
Genau, so ist das!
3. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
simp4zuko
12.8.2021, 09:20:44
Sind gem. §23 Nr.2 a) GVG für Mietstreitigkeiten nicht immer die Amtsgerichte zuständig, egal wie hoch der Streitwert ist?
seffm
15.8.2021, 09:03:32
Nach dem Wortlaut des § 23 Nr. 2a) GVG ist dieser nur anwendbar bei einem „Mietverhältnis über Wohnraum“ also z.B. privat genutzte Wohnungen. Bei Geschäftsräumen (wie hier) bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Streitwert.
Amastris
16.4.2024, 21:26:38
Soll nicht der Streitwert für die AG künftig angehoben werden um die LG zu entlasten?
Timurso
17.4.2024, 10:56:49
Es gibt einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums, dass die Streitwertgrenze von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden soll. Ob und wann das umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar.
Timurso
17.4.2024, 10:56:54
Es gibt einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums, dass die Streitwertgrenze von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden soll. Ob und wann das umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar.