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Rechtsstaat und Demokratie (Allgemeinbildung Recht)

Grundrechte

Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)

Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)

21. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Polizei löst eine gewalttätige Versammlung auf und fordert die Teilnehmer zum Gehen auf. Gewaltbereite Demonstranten kommen der Aufforderung nicht nach. Nach erfolgloser Androhung setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D erleidet Hämatome.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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