Allgemeinbildung Recht
Rechtsstaat und Demokratie
Grundrechte
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A soll einen Van Gogh aus dem Museum gestohlen haben. Die Polizei möchte in A's Wohnung danach suchen. Richterin R ist nicht erreichbar. Da Anhaltspunkte bestehen, dass A sich mit der Beute aus dem Staub macht, ordnet Staatsanwalt S die Durchsuchung an. Die Polizei stürmt A's Wohnung.
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Einordnung des Falls
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Grundgesetz schützt die Wohnung vor staatlichen Zugriffen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Eindringen der Polizei in die Wohnung des A stellt einen Eingriff in A's Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar.
Genau, so ist das!
3. Will die Polizei eine Wohnung durchsuchen, bedarf sie dafür grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.
Ja, in der Tat!
4. Hier ist die zuständige Richterin R nicht erreichbar, um die Durchsuchung anzuordnen. Die Polizei muss für die Durchsuchung warten, bis Richterin R wieder erreichbar ist.
Nein!
5. Hier liegt Gefahr im Verzug vor. S darf die Durchsuchung anordnen.
Genau, so ist das!
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