Ein Pistolenschuss geht fehl
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt mit Tötungsabsicht aus zwei Meter Entfernung auf O, der sich in einer Gruppe von zehn Menschen aufhält. Er nimmt billigend in Kauf, dass Dritte verletzt werden. T hat nur Munition für einen Schuss. Die Gruppe bewegt sich. T trifft den S am Arm.
Einordnung des Falls
Ein Pistolenschuss geht fehl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat versucht, O "mit gemeingefährlichen Mitteln" zu töten (§§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 3, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!