Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtszuständigkeit
Kammer für Handelssachen: Kläger erhebt Klage vor KfH
Kammer für Handelssachen: Kläger erhebt Klage vor KfH
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB). Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K möchte B auf Schadenersatz in Höhe von €45.000 verklagen.
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Einordnung des Falls
Kammer für Handelssachen: Kläger erhebt Klage vor KfH
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit zwischen K und B sind die Zivilgerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit) zuständig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sachlich zuständig sind die Landgerichte.
Genau, so ist das!
3. Die funktionelle Zuständigkeit betrifft die Frage, welches Organ die Rechtssache zu bearbeiten hat.
Ja, in der Tat!
4. Wenn K dies in der Klageschrift beantragt, wird der Rechtsstreit vor einer Kammer für Handelssachen (KfH) verhandelt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
22.1.2022, 14:21:44
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 09:45:22
Perfekt, das freut uns Isabell! Und einen Tag bekommt der Fall auch noch :-)