Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtszuständigkeit
Kläger klagt vor der allgemeinen Zivilkammer und beantragt dann Verweisung
Kläger klagt vor der allgemeinen Zivilkammer und beantragt dann Verweisung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB) im Wert von €45.000. Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K möchte B auf Schadenersatz verklagen.
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Einordnung des Falls
Kläger klagt vor der allgemeinen Zivilkammer und beantragt dann Verweisung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K dies bis zur mündlichen Verhandlung beantragt, wird der Rechtsstreit vor einer Kammer für Handelssachen (KfH) verhandelt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
s.t.
7.9.2021, 12:30:50
Kann man vllt mal Aussagen wie examensrelevant das sein könnte ?
Charlotte
2.10.2021, 09:37:49
Bei uns kam so was in die Richtung dran.
Lukas_Mengestu
18.10.2021, 12:35:37
Hallo s.t., im ersten Examen dürfte es in der schriftlichen nicht ganz so bedeutsam sein (d.h. nicht, dass es ausgeschlossen ist). Man sollte dies aber spätestens für die mündliche Prüfung dann aber parat haben, insbesondere wenn ein Mitglied der Prüfungskommission in einer Handelskammer sitzt. Für das zweite Examen gehört es dagegen zum Basisstoff und kann auch schon in den schriftlichen Prüfungen vorkommen (zB, dass man in einer Anwaltsklausur beantragt, dass an die Handelskammer verwiesen werden soll). @Charlotte: in welcher Prüfung kam das bei Dir denn dran? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
CR7
6.1.2024, 23:33:19
Der Fall kam bei uns als Zusatzfrage in einer Probeklausur damals.