Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB) im Wert von €45.000. Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K verklagt B auf Schadenersatz. Die Klage wird B zugestellt. Er möchte, dass „Leute vom Fach“ über den Fall entscheiden.

Einordnung des Falls

Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wenn B dies rechtzeitig beantragt, wird der Rechtsstreit vor einer Kammer für Handelssachen (KfH) verhandelt.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja!

Es gibt am Landgericht spezielle Kammern für Handelssachen, die besondere Sachkunde für den Handel und seine Gewohnheiten haben.K und B sind Kaufleute (§ 1 HGB). Sie streiten zudem um Ansprüche aus einem Handelsgeschäft (§ 343 HGB). Nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG liegt eine Handelssache vor. Auf Antrag einer Partei wird der Rechtsstreit vor der KfH verhandelt. Diesen Antrag muss B aber vor der Verhandlung zur Sache stellen (§§ 98 Abs. 1 GVG, 101 Abs. 1 S. 1 GVG). Gibt es ein schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO, muss B den Antrag innerhalb der Klageerwiderungsfrist stellen (§ 101 Abs. 1 S. 2 GVG). Danach ist eine Verweisung nicht möglich.

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