Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtszuständigkeit
Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung
Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.607 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB) im Wert von €45.000. Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K verklagt B auf Schadenersatz. Die Klage wird B zugestellt. Er möchte, dass „Leute vom Fach“ über den Fall entscheiden.
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Einordnung des Falls
Beklagter erhebt rechtzeitig den begründeten Antrag auf Verweisung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn B dies rechtzeitig beantragt, wird der Rechtsstreit vor einer Kammer für Handelssachen (KfH) verhandelt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johanna K
5.5.2024, 11:27:57
Reicht denn die Formulierung „Leute von Fach“ für den Antrag aus?!

kaan00
6.5.2024, 16:06:03
Die
Klageschriftmuss sich entweder an die KfH gerichtet oder ausdrücklich Verhandlung des Rechtsstreits vor der KfH beantragt werden; Ob das bei "Leute v Fach" ausreicht kann man durchaus bezweifeln =)

Nora Mommsen
9.5.2024, 10:44:12
Hallo Johanna, danke für deine Frage. In diesem Fall ist die Verhandlung vor der KfH erstmal nur der Wunsch des Beklagten. Um dies zu erreichen, kann er nach § 98 GVG einen Verweisungsantrag stellen. Beim Verweisungsantrag des Beklagten handelt es sich um eine Prozesshandlung, für die die allgemeinen Auslegungsregeln greifen. Im vorliegenden Fall will der A ja erstmal nur, dass „Leute vom Fach“ darüber entscheiden. Würde er das Fristgerecht (mit der ersten Klageerwiderungsfrist) als Antrag bei Gericht stellen, ist dies dann entsprechend auszulegen. In der Praxis ist es natürlich ratsam solche Probleme durch eine eindeutige Antragsstellung von vornherein zu vermeiden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Johanna K
9.5.2024, 10:45:39
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)