Röntgenfall
12. Juni 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A ordnet bei der krebskranken B eine Bestrahlung an. B unterschreibt eine Einwilligungserklärung. A bestrahlt B mehrfach mit fehlerhaft ermittelten Überdosen an Gamma-Strahlen. B muss sich nach der Verabreichung häufig übergeben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Röntgenfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A die B bestrahlt hat, hat er sie an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
2. A ist durch die Einwilligung der B gerechtfertigt (§ 228 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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