Massive depressive Verstimmung, JuS 2008

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O wird von T über einen langen Zeitraum gemobbt. Sie leidet infolgedessen unter massiven Depressionen mit körperlichen Beschwerden.

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Einordnung des Falls

Massive depressive Verstimmung, JuS 2008

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T die O mobbt, hat er sie an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Ja!

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichende Zustand. Psychische Beeinträchtigungen stellen regelmäßig keine Gesundheitsschädigung dar, es sei denn, sie haben körperliche Auswirkungen. Hierzu bedarf es der Feststellung eines somatisch objektivierbaren Zustandes. Dies ist bei starken Depressionen zu bejahen. O leidet aufgrund des Mobbings unter massiven Depressionen.
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