Menschliche Leichen (2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entwendet die zu Anatomiezwecken vorgesehene Leiche des O, um die Organe des Toten im Ausland zu verkaufen.
Einordnung des Falls
Menschliche Leichen (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Leichnam des O ist eine Sache im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB.
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Genau, so ist das!
2. Der Leichnam des O ist eigentumsfähig und war daher für T fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
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Ja, in der Tat!
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Helena
21.12.2021, 18:25:43
Es wäre vielleicht gut darauf hinzuweisen, dass die Eigentumsfähigkeit von Leichen umstritten ist. Die gegen Meinung, die sagt, dass Leichen nicht eigentumsfähig sind ist nämlich nicht so klein. (Zumindest nach dem was ich gelesen habe.)

Lukas_Mengestu
21.12.2021, 18:52:45
Hallo Helena, in der Tat hast Du recht, dass der Umgang mit Leichen (und daran anknüpfend auch mit Leichenteilen, wie zB Zahngold, Implantaten) nicht ganz unumstritten ist. Das sollte letztlich aber auch durch den Hinweistext und die vorangegange Aufgabe zum Ausdruck kommen. Sofern eine Leiche zur Bestattung vorgesehen ist, wird ihre Eigentumsfähigkeit von der herrschenden Meinung verneint. Im Übrigen wird die Verkehrs- und Eigentumsfähigkeit dagegen angenommen, da hierfür letztlich praktische Bedürfnisse (Schmitz, in: MüKoStGB, 4.A. 2021, § 242 RdNr. 37) bestehen (vgl. Körperwelten-Ausstellung, anatomische Untersuchungen an Leichen...). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Nickname
29.9.2023, 12:47:56
Hallo, also führe ich bei Bestattungs-Leichen dann den Streit mit der Mindermeinung, die die Eigentumgsfähigkeit von Leichen aus praktischen Gründen bejaht und der herrschenden Meinung, die dies verneint? Lediglich bei Forschungszwecken ist es nicht umstritten, da hier ja auch nach der herrschenden Meinung die praktischen Bedürfnisse berücksichtigt werden?