Menschliche Leichen (2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entwendet die zu Anatomiezwecken vorgesehene Leiche des O, um die Organe des Toten im Ausland zu verkaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Menschliche Leichen (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Leichnam des O ist eine Sache im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Leichnam des O ist eigentumsfähig und war daher für T fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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