Abgetrennte Körperteile (1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ärztin A entnimmt Patient P eine Niere, um sie einer anderen Patientin zu transplantieren. Vor der Implantation entwendet Krankenpflegerin S die Niere.
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Einordnung des Falls
Abgetrennte Körperteile (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Niere war für S nach der Entnahme fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Niere ist als dauerhaft abgetrenntes Körperteil nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH eine "Sache".
Genau, so ist das!
3. Die Niere ist als dauerhaft abgetrenntes Körperteil aus strafrechtlicher Sicht eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.