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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Ärztin A entnimmt Patient P eine Niere, um sie einer anderen Patientin zu transplantieren. Vor der Implantation entwendet Krankenpflegerin S die Niere.

Einordnung des Falls

Abgetrennte Körperteile (1)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Niere war für S nach der Entnahme fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).

Ja!

Eine Sache ist für den Täter fremd, wenn sie weder in dessen Alleineigentum steht noch herrenlos ist. Die Fremdheit der Sache bestimmt sich nach den Regeln des BGB. Mit der Abtrennung vom menschlichen Körper werden die Körperteile zu selbstständigen Sachen. Diese stehen analog § 953 BGB im Eigentum derjenigen Person, zu deren Körper sie bisher gehörten. Die Niere steht im Eigentum des Patienten P. Sie ist für S fremd im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB.

2. Die Niere ist als dauerhaft abgetrenntes Körperteil nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH eine "Sache".

Genau, so ist das!

Eine Sache im Zivilrecht ist jeder körperliche Gegenstand (§ 90 BGB). Der lebende menschliche Körper ist aufgrund der ihm zustehenden Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG keine Sache. Nach der Rechtsprechung des BGH im Zivilrecht bilden aber lediglich vorübergehend entnommene Teile mit dem Körper weiterhin eine funktionale Einheit und stellen insofern ebenfalls keine Sache dar. Die Niere der P ist nicht nur vorübergehend von seinem Körper getrennt, sondern dauerhaft. Damit handelt es sich aus zivilrechtlicher Sicht um eine Sache.Hierfür spricht auch § 18 Transplantationsgesetz, denn "Handel treiben" ist nur mit Sachen denkbar.

3. Die Niere ist als dauerhaft abgetrenntes Körperteil aus strafrechtlicher Sicht eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).

Ja, in der Tat!

Der strafrechtliche Begriff der Sache ist grundsätzlich unabhängig von dem zivilrechtlichen Sachbegriff. Auch im Strafrecht stellt der menschliche Körper für sich genommen keine Sache dar. Ob dies auch für abgetrennte Körperteile gilt, die wieder mit dem Körper verbunden werden sollen, ist höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden. In der Literatur wird dies überwiegend abgelehnt und die Sachqualität angenommen. Durch die Trennung vom Körper hat die Niere vorliegend Sachqualität erlangt.

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