Vorvertragliches Schuldverhältnis: Mitteilung über Produktionsverfahren einer Brennstoffzelle
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hersteller H hat eine neue Brennstoffzelle entwickelt. Er wendet sich an den Automobilhersteller A, der die Brennstoffzelle in seine Autos einbauen könnte. H teilt auf As Verlangen das Produktionsverfahren mit. A verwendet das Wissen für die eigene Produktion.
Einordnung des Falls
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Mitteilung über Produktionsverfahren einer Brennstoffzelle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen H und A ist ein Vertrag zustande gekommen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Zwischen H und A besteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Ja!
3. Mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis entstehen für H und A Schutz- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Lea
4.12.2023, 13:19:22
Würde man ein vorvertragliches Schuldverhältnis auch in dem Fall annehmen? Jemand ist in einem Bekleidungsgeschäft, lässt Ware zurücklegen, holt diese nicht ab bzw. kauft diese nicht. Die Ware hätte in der Zeit auch an andere, die danach gefragt haben, verkauft werden können.
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Bubbles
4.12.2023, 13:54:50
Ja, ich denke schon. Dabei dürfte es sich um eine Vertragsanbahnung iSd § 311 II Nr. 2 handeln. Das erinnert mich auch an den Fall bzgl einer Tischreservierung: https://applink.jurafuchs.de/Pd8hB5vUfFb
hagenhubl
4.5.2024, 10:34:18
Die Kleidung frisst aber kein Brot und kann später noch verkauft werden.