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Klassiker im Öffentlichen Recht

Spaßveranstaltung als geschützte Versammlung? („Love Parade“)

Spaßveranstaltung als geschützte Versammlung? („Love Parade“)

26. Juli 2023

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Versammlungseigenschaft von Spaßveranstaltungen ("Love-Parade")(BVerfG, 12.07.2001): Man erkennt eine Versammlung von vielen glücklichen Menschen mit Wagen. Zwei Frauen sitzen auf einer Laterne.

Veranstalter A meldet bei Polizeipräsident P die „Love Parade“ als Versammlung an. Geplant sind bunte Wagen, die mit Techno-Musik durch die Stadt ziehen. P erlässt einen Bescheid gegen A, dass die Veranstaltung keine öffentliche Versammlung sei. A ist damit nicht einverstanden.

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