Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Klassiker im Öffentlichen Recht
Spaßveranstaltung als geschützte Versammlung? („Love Parade“)
Spaßveranstaltung als geschützte Versammlung? („Love Parade“)
26. Juli 2023
4 Kommentare
4,6 ★ (14.642 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Veranstalter A meldet bei Polizeipräsident P die „Love Parade“ als Versammlung an. Geplant sind bunte Wagen, die mit Techno-Musik durch die Stadt ziehen. P erlässt einen Bescheid gegen A, dass die Veranstaltung keine öffentliche Versammlung sei. A ist damit nicht einverstanden.
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