Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Klassiker im Öffentlichen Recht

Versammlungseigenschaft von Spaßveranstaltungen („Love Parade“)

Versammlungseigenschaft von Spaßveranstaltungen („Love Parade“)

26. Juli 2023

4 Kommentare

4,6(15.270 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Versammlungseigenschaft von Spaßveranstaltungen ("Love-Parade")(BVerfG, 12.07.2001): Man erkennt eine Versammlung von vielen glücklichen Menschen mit Wagen. Zwei Frauen sitzen auf einer Laterne.

Veranstalter A meldet bei Polizeipräsident P die „Love Parade“ als Versammlung an. Geplant sind bunte Wagen, die mit Techno-Musik durch die Stadt ziehen. P erlässt einen Bescheid gegen A, dass die Veranstaltung keine öffentliche Versammlung sei. A ist damit nicht einverstanden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Rechtsprechung Öffentliches Recht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen