Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: relative Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB: relative Fahruntüchtigkeit
18. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,0 Promille (‰) fährt T mit seinem Pkw in Schlangenlinien zur Arbeit. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.
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