Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Keine relative Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB: Keine relative Fahruntüchtigkeit
27. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Trotz einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille (‰) fährt T mit ihrem Motorrad zur Arbeit. Dabei begeht sie einige Geschwindigkeitsverstöße.
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