
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 & § 323a StGB: Schuldunfähigkeit oder Schuldfähigkeit
Die Polizei findet den T betrunken und schlafend in seinem Pkw auf. Aus der Gesamtsituation schließen sie, dass T fahrlässig alkoholisiert gefahren ist. Da aber über den genauen Fahrtzeitpunkt Unsicherheit besteht, kann die Tatzeit-BAK zwischen 1,75‰ und 3,75‰ gelegen haben.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit & a.l.i.c.
T will seinem Boss B seine Meinung sagen. Daher trinkt er sich Mut an und fährt - wie von vorneherein geplant - mit seinem Pkw zu B, obwohl er eine BAK von 3,4‰ aufweist.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit – Zäsur – Vorsatz
Trotz einer BAK von 1,3‰ fährt T Auto. Unterwegs hält sie die Polizei an und nimmt sie mit zur Wache. Dort weist sie die Polizei darauf hin, dass sie wegen ihrer Alkoholisierung kein Auto mehr fahren dürfe. Gleichwohl begibt sich T zu ihrem Pkw und setzt ihre Fahrt fort.