
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Verminderte Schuldfähigkeit nach Rückrechnung
Nachdem T sich betrunken hat, ruft ihn um 20:30 Uhr unerwartet seine Freundin an. Sie erklärt, dass sie „sturmfrei“ habe. T fährt mit seinem Pkw - unter billigender Inkaufnahme seiner Fahruntüchtigkeit - sofort zu ihr. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine BAK von 1,1‰.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit nach Rückrechnung
Nachdem T sich betrunken hat, ruft ihn um 17 Uhr unerwartet seine Freundin an. Sie erklärt, dass sie „sturmfrei“ habe. T fährt mit seinem Pkw - unter billigender Inkaufnahme seiner Fahruntüchtigkeit - sofort zu ihr. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine BAK von 1,4‰.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit & a.l.i.c.
T will seinem Boss B seine Meinung sagen. Daher trinkt er sich Mut an und fährt - wie von vorneherein geplant - mit seinem Pkw zu B, obwohl er eine BAK von 3,4‰ aufweist.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Einwilligung
Trotz einer BAK von 1,9‰ will T mit seinem Rad nach Hause fahren. O bittet darum, auf dem Gepäckträger mitgenommen zu werden. Zwar klärt T ihn über seine Fahruntüchtigkeit auf. Das hält den O aber nicht davon ab, sich mitnehmen zu lassen.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit - keine Zäsur - Vorsatz
T weist eine BAK von 1,1‰ auf, hält sich aber sorgfaltswidrig für fahrtüchtig. Daher unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“. Als er bei einer Pinkelpause ins Schwanken gerät, wird ihm seine Fahruntüchtigkeit bewusst. Dennoch setzt er die Fahrt fort.

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§ 316 StGB: Schluss auf Vorsatz
Erst kürzlich wurde T wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Dennoch konsumiert T erneut erhebliche Mengen Alkohol. Sodann unternimmt er - trotz einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,0 Promille (‰) - mit seinem Pkw eine „Spritztour“.

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§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
Obwohl T unter dem Einfluss des Medikaments Valium steht, fährt er mit seinem Pkw zur Bibliothek. Trotz guter Ortskenntnisse verfährt er sich mehrfach, reagiert auf die Ampelschaltung stark verzögert und schläft schließlich ein. Zu Schaden kommt niemand.

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§ 316 StGB – Motor anlassen reicht nicht zum „Führen“
Trotz Fahruntüchtigkeit steigt T in seinen Pkw, lässt den Motor an und schaltet das Licht ein, um zu seiner Wohnung zu fahren. Doch bevor er den Pkw in Bewegung setzt, entscheidet er sich um, löscht das Licht und stellt den Motor wieder ab.