
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 & § 323a StGB: Schuldunfähigkeit oder Schuldfähigkeit
Die Polizei findet den T betrunken und schlafend in seinem Pkw auf. Aus der Gesamtsituation schließen sie, dass T fahrlässig alkoholisiert gefahren ist. Da aber über den genauen Fahrtzeitpunkt Unsicherheit besteht, kann die Tatzeit-BAK zwischen 1,75‰ und 3,75‰ gelegen haben.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 2
In einer Disco erleidet D eine stark blutende Schnittwunde über dem Auge. T, der seine BAK von 1,8‰ kennt und kein Handy dabei hat, fordert erfolglos Besucher auf, D ins 12 km entfernte Krankenhaus zu fahren. Da die Bedienung sich weigert, einen Krankenwagen zu rufen, fährt T den D mit dem Wagen ins Krankenhaus.

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
Da T einen schmerzhaften Harnverhalt erleidet, muss ihm akut ein Katheter gelegt werden. Obwohl er eine BAK von 1,11‰ aufweist und dies weiß, fährt er mit seinem Pkw ins Krankenhaus.

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§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
Obwohl T unter dem Einfluss des Medikaments Valium steht, fährt er mit seinem Pkw zur Bibliothek. Trotz guter Ortskenntnisse verfährt er sich mehrfach, reagiert auf die Ampelschaltung stark verzögert und schläft schließlich ein. Zu Schaden kommt niemand.