Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – verkehrsfeindliche Absicht fehlt
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – verkehrsfeindliche Absicht fehlt
4. April 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (9.778 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der rasante Fahrstil des O bereitet der Beifahrerin T große Angst. Um die Geschwindigkeit zu verringern, zieht T die Handbremse bis zum Anschlag an. Der Pkw kommt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich.
Diesen Fall lösen 74,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – verkehrsfeindliche Absicht fehlt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB) setzt einen verkehrsfremden Eingriff voraus (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 - 3 StGB), der die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, sowie eine bestimmte konkrete Gefährdung (§ 315b Abs. 1 Hs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T die Handbremse anzog, hat sie einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "Außeneingriff" vorgenommen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Indem T die Handbremse anzog, hat sie einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "verkehrsfeindlichen Inneneingriff" vorgenommen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
pepermunt
19.4.2022, 11:55:59
Woraus ergibt sich, dass der
VorsatzBestandteil dieses Prüfungspunktes ist? Durch die „Verkehrsfeindlichkeit“?

Lukas_Mengestu
20.4.2022, 20:03:39
Hallo pepermunt, hierbei handelt es sich leider schlicht um Rechtsprechung, die man kennen muss. Der BGH hat das Erfordernis des bewusst zweckwidrigen Einsatzes entwickelt, um den pervertierenden Innen
eingriffnach
§ 315b StGBdeutlicher von § 315c StGB abzugrenzen (vgl. BGH NJW 2003, 1613). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Daniel - Laufamholzer
26.5.2023, 11:22:45
Bei den meisten Texten im 315b Kapitel zum verkehrsfeindlichen Innen
eingriffhabt ihr beim Kopieren des Textbausteins vergessen 315c zu 315b auszubessern 😅

Daniel - Laufamholzer
26.5.2023, 11:45:21
Ach ne, so wie es im Text steht ist es richtig, jetzt hab ich die Systematik verstanden 😬
Diaa
28.9.2023, 17:14:05
Wonach könnte sie sich dann in diesem Falle strafbar gemacht haben?
Leo Lee
1.10.2023, 12:37:27
Hallo Diaa, In Betracht kommt noch die Körperverletzung (sowohl 223 als auch 224) und auch die
Nötigung(die allerdings zurücktreten würde) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo