Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Voraussetzungen erfüllt
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Voraussetzungen erfüllt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T rammt mit seinem Pkw die vor ihm fahrende O, um sie zum Anhalten zu zwingen (Aufprallgeschwindigkeit: 40 km/h). Dass er O verletzen könnte, nimmt er in Kauf. Tatsächlich erleidet O ein Schleudertrauma.
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Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Voraussetzungen erfüllt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den Pkw der O von hinten rammte, hat er einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "Außeneingriff" vorgenommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T den Pkw der O von hinten rammte, hat er einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "verkehrsfeindlichen Inneneingriff" vorgenommen.
Ja, in der Tat!
3. T hat "die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt" und es bestand eine "konkrete Gefahr für Leib oder Leben" der O (§ 315b Abs. 1 StGB).
Ja!
4. Der Schutzzweckzusammenhang ist gewahrt.
Genau, so ist das!
5. T handelte in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
6. T handelte in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
19.9.2024, 15:36:53
Kann ich mir also merken, dass bei einem absichtlichen Rammen immer auch der § 315 III Nr. 1a erfüllt ist ? Wenn es keine explizite Absicht bezgl. eines „
Unglücksfalles“ braucht?
Leo Lee
21.9.2024, 05:40:39
Hallo jomolino, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Du hast völlig Recht, dass wenn absichtlich gerammt wird, auch 315 III Nr. 1a erfüllt sein wird. Beachte allerdings, dass eine Absicht bzgl. der Herbeiführung eines
Unglücksfalls und des damit zusammenhängenden Schadens GERADE nötig ist, damit 315a III Nr. 1a gegeben ist. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-StGB 4. Auflage, Pegel § 315 Rn. 88 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo