Knochenfraktur
31. Mai 2025
7 Kommentare
4,6 ★ (7.506 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T überfällt die alte Dame D. Er tritt der D gegen das Bein und bricht ihr den Unterschenkel. Die Knochenfraktur braucht mehrere Wochen zum Heilen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Knochenfraktur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der D gegen das Bein getreten hat, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T der D gegen das Bein getreten und ihren Unterschenkel gebrochen hat, hat er sie "an der Gesundheit geschädigt" (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

rubenrubenruben
5.12.2024, 18:31:03
Gibt es eine gute Eselsbrücke, um körperliche Misshandlung und
Gesundheitsschädigungvon einander abzugrenzen?

CR7
5.12.2024, 23:35:19
Ich habe es mir immer so gemerkt, aber es überschneidet sich manchmal: 1. Misshandlung - Fragt nach dem "WIE wurde eingewirkt?" - Bewertet die Handlung selbst, etwa Tritt, Würgen etc 2.
Gesundheitsschädigung- Fragt nach dem "WAS ist passiert?" - Bewertet die körperliche Folge, also Hämatom, Schädel-Hirn-Trauma etc

rubenrubenruben
7.12.2024, 20:57:26
dankeschön cristiano
Rechtsanwalt B. Trüger
22.1.2025, 09:47:45
In einem der vorherigen Fälle hat jemand geschrieben, dass seine Dozentin gesagt hat „Misshandlung tut weh,
Gesundheitsschädigungmuss heilen“. Grds. passt das an sich auch. Man muss nur beachten, dass Fälle in welchem jemandem die Haare gegen seinen Willen abgeschnitten werden (im Schlaf) nach dieser Merkhilfe leerlaufen würden. Haare schneiden bereiten ja grds. keine Schmerzen und müssen auch nicht heilen :)

Moltisanti
17.2.2025, 11:28:16
@[CR7](145419) super Abgrenzung Alex