Knochenfraktur

31. Mai 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T überfällt die alte Dame D. Er tritt der D gegen das Bein und bricht ihr den Unterschenkel. Die Knochenfraktur braucht mehrere Wochen zum Heilen.

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Einordnung des Falls

Knochenfraktur

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T der D gegen das Bein getreten hat, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Ja!

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Ein Tritt gegen das Bein stellt eine üble und unangemessene Behandlung dar, die wegen des gebrochenen Beins die körperliche Unversehrtheit der D nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
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2. Indem T der D gegen das Bein getreten und ihren Unterschenkel gebrochen hat, hat er sie "an der Gesundheit geschädigt" (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Genau, so ist das!

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichende Zustand. Eine Knochenfraktur stellt einen vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden Zustand dar. Indem T der D das Bein gebrochen hat, hat er einen pathologischen Zustand hervorgerufen. Die Erfüllung beider Alternativen gegenüber demselben Opfer durch dieselbe Handlung (§ 52 Abs. 1 StGB) ändert nichts am Vorliegen nur einer Körperverletzungstat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

rubenrubenruben

rubenrubenruben

5.12.2024, 18:31:03

Gibt es eine gute Eselsbrücke, um körperliche Misshandlung und

Gesundheitsschädigung

von einander abzugrenzen?

CR7

CR7

5.12.2024, 23:35:19

Ich habe es mir immer so gemerkt, aber es überschneidet sich manchmal: 1. Misshandlung - Fragt nach dem "WIE wurde eingewirkt?" - Bewertet die Handlung selbst, etwa Tritt, Würgen etc 2.

Gesundheitsschädigung

- Fragt nach dem "WAS ist passiert?" - Bewertet die körperliche Folge, also Hämatom, Schädel-Hirn-Trauma etc

rubenrubenruben

rubenrubenruben

7.12.2024, 20:57:26

dankeschön cristiano

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

22.1.2025, 09:47:45

In einem der vorherigen Fälle hat jemand geschrieben, dass seine Dozentin gesagt hat „Misshandlung tut weh,

Gesundheitsschädigung

muss heilen“. Grds. passt das an sich auch. Man muss nur beachten, dass Fälle in welchem jemandem die Haare gegen seinen Willen abgeschnitten werden (im Schlaf) nach dieser Merkhilfe leerlaufen würden. Haare schneiden bereiten ja grds. keine Schmerzen und müssen auch nicht heilen :)

Moltisanti

Moltisanti

17.2.2025, 11:28:16

@[CR7](145419) super Abgrenzung Alex


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