Knochenfraktur
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T überfällt die alte Dame D. Er tritt der D gegen das Bein und bricht ihr den Unterschenkel. Die Knochenfraktur braucht mehrere Wochen zum Heilen.
Einordnung des Falls
Knochenfraktur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der D gegen das Bein getreten hat, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Ja!
2. Indem T der D gegen das Bein getreten und ihren Unterschenkel gebrochen hat, hat er sie "an der Gesundheit geschädigt" (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!