Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit bei Passivrauchen
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit bei Passivrauchen
17. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T, der gelegentlich Cannabis konsumiert, befindet sich zwei Stunden in einem „Chill-out-Raum“. Dass dieser von dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen ist, weiß er. Danach fährt er Auto, obwohl er infolge des erheblichen Cannabiskonsums durch Passivrauchen fahruntüchtig ist.
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