Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB: Fahrlässigkeit bei Passivrauchen

§ 316 StGB: Fahrlässigkeit bei Passivrauchen

17. August 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T, der gelegentlich Cannabis konsumiert, befindet sich zwei Stunden in einem „Chill-out-Raum“. Dass dieser von dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen ist, weiß er. Danach fährt er Auto, obwohl er infolge des erheblichen Cannabiskonsums durch Passivrauchen fahruntüchtig ist.

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