Rechtsnatur
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsnatur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Wohnhaus "in Brand gesetzt" (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da T das Feuer freiwillig gelöscht hat, greift die Regelung der tätigen Reue (§ 306e StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da T das Feuer freiwillig gelöscht hat, ist er strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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