Löschversuche
16. April 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (6.808 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirft seine gerauchte Zigarette achtlos in den trockenen Wald. Es entfacht sich sofort ein Feuer. T versucht sofort, es zu ersticken. Da der Wald so trocken ist, kann aber weder T, noch die von ihm gerufene Feuerwehr den Brand löschen. Der Wald brennt komplett nieder.
Diesen Fall lösen 65,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Löschversuche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die Zigarette achtlos in den Wald warf, hat er sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 1 Alt. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn T den Brand vor Eintritt eines erheblichen Schadens freiwillig gelöscht hätte, müsste das Gericht T freisprechen (§ 306e Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. Die tätige Reue (§ 306e Abs. 2 StGB) findet zu Ts Gunsten Anwendung, da er die Feuerwehr gerufen hat und selbst versucht hat, das Feuer zu löschen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Doli
18.1.2025, 21:31:46
wo würde man § 306e Abs. II (und § 24, 31, 314a III, also alle persönlichen Strafaufhebungsgründe) im Urteil prüfen? Bei der rechtlichen Würdigung oder bei der Strafzumessung?