Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Verhinderungshandlung
O hat bei T Schulden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, vergießt T in der Wohnung der O Benzin und zündet es an. Das Feuer breitet sich zunächst rasch aus, sodass der Holzrahmen Feuer fängt und etliche Möbel verbrennen. T beobachtet das Geschehen und ist der Ansicht, der bereits entstandene Schaden reiche aus, um O zum Einlenken zu bewegen. Deshalb eilt er ins Haus, um eventuell weiterschwelende Brände zu löschen. Dort stellt er fest, dass das Feuer bereits ohne sein Zutun erloschen ist.
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Rechtsnatur
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.