Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Brandstiftung, § 306a StGB

Räumlichkeiten, die zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen (Nr. 3) – Büro, Arbeitsstätten

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21. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der angestellte Anwalt A möchte ins Homeoffice und zündet am Montagmorgen (8:00 Uhr) die Kanzleiräume der Partner&Lawyers Kanzlei an. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich keine Menschen in der Kanzlei.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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