Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Brandstiftung, § 306a StGB

Räumlichkeiten, die zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen (Nr. 3) – öffentliche Toilette

Räumlichkeiten, die zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen (Nr. 3) – öffentliche Toilette

30. August 2025

5 Kommentare

4,7(10.160 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die öffentlichen Toiletten am Kölner Hbf sind von 7:00-21:00 Uhr geöffnet. Um 20:00 Uhr verteilt T Benzin im Waschbeckenbereich. Erst gegen 23:30 Uhr zündet er das Benzin an. Das Toilettenhäuschen steht in Flammen.

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