Lieferung unbestellter Waren - Rückforderung vom Verbraucher
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U liefert an Verbraucher V ein Tablet in der Hoffnung, V würde es kaufen. V hatte das Tablet nicht bestellt. Als sich V auch nach mehreren Wochen nicht zurückmeldet, verlangt U die Herausgabe des Tablets.
Einordnung des Falls
Lieferung unbestellter Waren - Rückforderung vom Verbraucher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen U und V ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Der Ausschluss von Ansprüchen in § 241a Abs. 1 BGB umfasst unstreitig den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Nein!
3. Kann U von V nach h.M. Herausgabe des Tablets nach § 985 BGB verlangen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Maurice Fritz
12.4.2023, 12:37:28
§241a stellt hier eine Ausschlussnorm dar und kein Recht zum Besitz, oder?
juramk
17.4.2023, 11:04:54
das habe ich mich auch gefragt. Aus der Aufgabe geht das leider nicht eindeutig hervor.
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CitiesOfJudah
9.10.2023, 15:49:47
"Nach zutreffender Ansicht steht § 241a BGB der Vindikation des Unternehmers gegen einen Verbraucher bei der Zusendung unbestellter Waren – auch nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie – entgegen. Doch erwirbt der Verbraucher damit kein Recht zum Besitz." (Spohnheimer in: BeckOGK, § 986 Rn. 51)
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Selma🌻
22.2.2024, 22:46:40
Ist vielleicht eine dumme Frage, aber ist 241a II BGB hier nicht anwendbar/zu erwähnen? Dass gesetzliche Ansprüche (= 985?) nur nicht ausgeschlossen sind, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte?
Timurso
23.2.2024, 10:01:22
Das ist ein Argument für die h.M., ja. Also anwendbar ist er natürlich nicht, da hier ja kein Irrtum/Fehler vorliegt.