Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Anwartschaftsrecht II (Dolo-agit-Einrede)
Anwartschaftsrecht II (Dolo-agit-Einrede)
16. Februar 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V ein Handy. V behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der 24 Kaufpreisraten vor. Eine Weitergabe des Handys in dieser Zeit ist K vertraglich untersagt. Als nur noch eine Rate fällig ist, veräußert K die Anwartschaft an G und übergibt ihr das Handy. Die letzte Rate will G selbst zahlen. V verlangt von G Herausgabe.
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Einordnung des Falls
Anwartschaftsrecht II (Dolo-agit-Einrede)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat das Eigentum an dem Handy an K durch rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung verloren (§ 929 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat V das Eigentum an dem Handy an G verloren?
Nein, das trifft nicht zu!
3. G ist Besitzerin des Handys.
Ja!
4. G steht aus dem Kaufvertrag zwischen K und V ein relatives Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 BGB) zu.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Das Anwartschaftsrecht verleiht unstreitig auch ein dingliches Recht zum Besitz.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Lehnt man mit der h.M. ein dingliches Besitzrecht ab, kann V von G vorliegend die Herausgabe des Handys verlangen (§ 985 BGB).
Nein!
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