Vertiefung: Anscheinsgefahr/je-desto-Formel (Fall)

21. November 2024

4,8(7.918 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Polizei hat Hinweise, dass eine Bombe in einem Club gezündet werden soll. Die Hinweise stammen aus einer Quelle, die in der Vergangenheit zuverlässig war. Tatsächlich konnte die Polizei keine Bombe finden.

Diesen Fall lösen 95,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Vertiefung: Anscheinsgefahr/je-desto-Formel (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Gefahr kann nur dann vorliegen, wenn es tatsächlich zu einem Schaden an polizeilichen Schutzgütern kommen wird.

Nein, das trifft nicht zu!

Eine Gefahr meint eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf aus dem Blickwinkel eines objektiven Beobachters ex ante (hM) in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die gerichtlich voll überprüfbar ist. Polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr dienen dem präventiven Schutz der polizeilichen Schutzgüter. Daraus folgt, dass es unerheblich ist, ob tatsächlich ein Schaden eintreten wird. Entscheidend ist die ex ante-Perspektive. Eine Gefahr kann auch dann vorliegen, wenn es tatsächlich nicht zu einem Schaden kommen würde.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Eine Gefahr kann umso eher angenommen werden, wenn bedeutende Rechtsgüter bedroht sind.

Ja!

Eine Gefahr meint eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf aus dem Blickwinkel eines objektiven Beobachters ex ante (hM) in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. Hierbei gilt nach hM, dass je höherrangiger ein Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind. Eine Gefahr kann somit umso eher angenommen werden, wenn bedeutende Rechtsgüter bedroht sind.

3. Es besteht eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne.

Genau, so ist das!

Eine Gefahr meint eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf aus dem Blickwinkel eines objektiven Beobachters ex ante (hM) in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. Aufgrund der enormen Bedeutung der von einer Bombe potentiell bedrohten Rechtsgüter (insbesondere Leib und Leben der Club-Besucher) und des großen Schädigungspotentials einer Bombe in einem vollen Club sind geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen. Die Information des grundsätzlich zuverlässigen Informanten genügt diesem Maßstab. Somit besteht eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne. Man spricht in einem solchen Fall von einer Anscheinsgefahr. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich zur Putativ- oder Scheingefahr sowie zum Gefahrenverdacht ergeben.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Vertiefung: Scheingefahr (Fall)

Schauspieler S läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse. Um ihn herum sind Kameras aufgebaut. Polizist P nimmt die Kameras nicht wahr und meint er müsste nun handeln.

Fall lesen

Jurafuchs

Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)

Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen