Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Vertiefung: Scheingefahr (Fall)
Vertiefung: Scheingefahr (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schauspieler S läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse. Um ihn herum sind Kameras aufgebaut. Polizist P nimmt die Kameras nicht wahr und meint er müsste nun handeln.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertiefung: Scheingefahr (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Gefahr kann nur dann vorliegen, wenn es tatsächlich zu einem Schaden an polizeilichen Schutzgütern kommen wird.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Maßgeblich für das Vorliegen einer Gefahr ist das subjektive Empfinden des P.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Verhalten des S stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Ja, in der Tat!
4. Die Generalklauseln der Polizeigesetze der Länder ermächtigen auch bei einer Putativgefahr zum Handeln.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.