Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Entgeltpflicht und Zugangsbedingung)
Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Entgeltpflicht und Zugangsbedingung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die neugierige A möchte auf den Internetblog "News4u" zugreifen. Für den Zugang muss A jedoch ein Entgelt entrichten (paywall). Zudem ist Zugriffsbedingung, dass ein Wissenstest ausgefüllt wird. A fragt sich, ob auch eine derart beschränkte Quelle allgemein zugänglich ist.
Diesen Fall lösen 80,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Entgeltpflicht und Zugangsbedingung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sofern der Urherber einer Quelle den Zugang nur gegen Entgelt eröffnet oder den Zugang an Bedingungen knüpft, ist die Quelle nicht mehr allgemein zugänglich.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorliegend handelt es sich bei der Internetseite "News4u" um eine allgemein zugängliche Quelle.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.