Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Weiteres Negativbeispiel für allgemein zugängliche Quelle (unveröffentlichte Gerichtsakten)
Sachlicher Schutzbereich: Weiteres Negativbeispiel für allgemein zugängliche Quelle (unveröffentlichte Gerichtsakten)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Journalistin J recherchiert zu einem Strafprozess. Ein Prozessbeteiligter übergibt J unveröffentlichte Gerichtsakten. Die Staatsanwaltschaft erfährt von den Vorgängen und leitet Ermittlungen gegen J ein.
Diesen Fall lösen 87,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Weiteres Negativbeispiel für allgemein zugängliche Quelle (unveröffentlichte Gerichtsakten)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine auf einen beschränkten Empfängerkreis eingegrenzte Information ist nicht allgemein zugänglich.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei den Gerichtsakten handelt es sich um eine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG.
Nein, das ist nicht der Fall!
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