Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Allgemein zugängliche Quelle (Ausland)
Sachlicher Schutzbereich: Allgemein zugängliche Quelle (Ausland)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte die chinesische Kultur kennen lernen und hört deshalb den chinesischen Radiosender "ChinaMorning", der ein internationales Radiosignal sendet. Aus Angst vor chinesischer Einflussnahme blockiert die Bundesregierung das Radiosignal.
Diesen Fall lösen 93,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Allgemein zugängliche Quelle (Ausland)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Informationsquelle verliert ihre allgemeine Zugänglichkeit, wenn sie aus dem Ausland kommt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der chinesischen Radiosender "ChinaMorning" stellt eine allgemein zugängliche Quelle dar.
Ja, in der Tat!
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