Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB

Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB

15. September 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E ist Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in Frankfurt. M nutzt die Wohnung zu privaten Wohnzwecken. E möchte M ordentlich kündigen. Dazu setzt E ein unterschriebenes Schreiben auf. E macht deutlich, dass das Mietverhältnis enden soll. Einen Kündigungsgrund nennt E nicht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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