Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB
Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB
25. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in Frankfurt. M nutzt die Wohnung zu privaten Wohnzwecken. E möchte M ordentlich kündigen. Dazu setzt E ein unterschriebenes Schreiben auf. E macht deutlich, dass das Mietverhältnis enden soll. Einen Kündigungsgrund nennt E nicht.
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