Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB
15. September 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dem Friseursalon des F geht es wirtschaftlich nicht gut. Betriebsbedingt muss F daher seinem Arbeitnehmer A kündigen. Hierzu fixiert F die Erklärung schriftlich und unterschreibt sie abschließend. Die Gründe der Kündigung werden nicht genannt.
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