Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dem Friseursalon des F geht es wirtschaftlich nicht gut. Betriebsbedingt muss F daher seinem Arbeitnehmer A kündigen. Hierzu fixiert F die Erklärung schriftlich und unterschreibt sie abschließend. Die Gründe der Kündigung werden nicht genannt.
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Einordnung des Falls
Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Kündigung ist ein Schriftformerfordernis vorgesehen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Unterschrift des F entspricht den Anforderungen nach § 126 BGB.
Genau, so ist das!
3. Die Kündigungsgründe müssen der Schriftform genügen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Anforderungen an die Schriftform müssen bei Zugang der Kündigungserklärung gewahrt sein.
Ja!
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