Charakteristika des Völkerrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Vereinigten Arabischen Emiraten verhängen Boykottmaßnahmen gegen Kataris. Dagegen wehrt sich Katar vor dem Ausschuss der UN-Rassendiskriminierungskonvention. Dieser bestätigt eine Diskriminierung im Sinne der Konvention, der auch angerufene Internationale Gerichtshof verneint sie.
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Einordnung des Falls
Charakteristika des Völkerrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die UN-Rassendiskriminierungskonvention sieht zwei Streitbeilegungsmechanismen vor: ein Verfahren vor dem Ausschuss und dem IGH.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zuständigkeit beider Streitbeilegungsmechanismen setzt voraus, dass eine Diskriminierung im Sinne der CERD vorliegt.
Genau, so ist das!
3. Der IGH ist an die Feststellungen des UN-Rassendiskriminierungsausschusses gebunden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der IGH kann die Feststellungen des UN-Rassendiskriminierungsausschusses aufheben.
Nein!
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