Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Vermögensnachteil 6 - Besitz von Rauschmitteln
Vermögensnachteil 6 - Besitz von Rauschmitteln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt O zur Herausgabe von Rauschgift. O händigt ihr das Rauschgift aus.
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Einordnung des Falls
Vermögensnachteil 6 - Besitz von Rauschmitteln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Ja, in der Tat!
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