Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Individueller Schadenseinschlag 1 - fehlende Verwertungsmöglichkeit
Individueller Schadenseinschlag 1 - fehlende Verwertungsmöglichkeit
5. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (3.407 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T braucht schnell Geld und zwingt O deshalb, ihm einen wertvollen Ring für € 150.000 abzukaufen (entspricht dem Wert). O muss dafür einen Kredit aufnehmen. Aufgrund der monatlichen Raten kann er seine Miete nicht mehr bezahlen. Zudem kennt O sich nicht mit Schmuck aus und weiß nicht, wie er den Ring zu einem angemessenen Preis veräußern kann.
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Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag 1 - fehlende Verwertungsmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da der Wert des Ringes dem Kaufpreis entspricht, ist ein Vermögensschaden von vorneherein ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Liegt nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages ein Vermögensschaden vor?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Niklas3461
13.3.2025, 18:00:33
Ist das hier letztendlich nicht der klassische Melkmaschienenfall aus dem Betrug auf die
Erpressungumgemünzt ?