Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt Dealer O zur Herausgabe von Rauschgift, um ihm eine Lektion zu erteilen. O händigt ihr das Rauschgift aus. T vernichtet daraufhin das Rauschgift, wie sie es von vornherein beabsichtigt hatte.
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Einordnung des Falls
Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T handelte zudem mit Bereicherungsabsicht
Nein, das ist nicht der Fall!
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