Zulässigkeit der Berufung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wird in As Anwesenheit verkündet. Einen Monat später legt A Berufung ein. Das Berufungsgericht spricht A frei. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Diesen Fall lösen 57,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit der Berufung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auch wenn eine Berufung an sich bereits unzulässig war, entscheidet das Revisionsgericht in der Sache.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. War die Berufung des A zulässig?
Nein!
3. Das Revisionsgericht hebt das Urteil auf und stellt das Verfahren ein (§ 354 Abs. 1 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.