Zulässigkeit der Berufung

25. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wird in As Anwesenheit verkündet. Einen Monat später legt A Berufung ein. Das Berufungsgericht spricht A frei. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.

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Beschränkung der Berufung

A wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und beschränkt sie auf die Bemessung der Tagessatzhöhe (§ 318 StPO). Das Berufungsgericht erachtet die Beschränkung als zulässig, bestätigt das Urteil aber. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.

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