Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Schöffengericht verurteilt A wegen Geldfälschung (§ 146 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen dieses in seiner Anwesenheit verkündete Urteil legt A verspätet Berufung ein. Auf die wirksame Berufung der Staatsanwaltschaft wird die Strafe auf zwei Jahre erhöht. A legt Revision ein.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen, ob die Berufungseinlegung zulässig war.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) das Revisionsgericht auch an einer Sachentscheidung gehindert, obwohl zumindest die Staatsanwaltschaft wirksam Berufung einlegt hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nach einer Literaturmeinung ist das Revisionsgericht dagegen auch dann an einer Sachentscheidung gehindert, wenn eine Partei wirksam Berufung eingelegt hat.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
3.10.2024, 10:41:22
Müsste bei Unzulässigkeit der Berufung nicht das Berufungsurteil aufgehoben und dann die Berufung als unzulässig verworfen werden? In der Lösung wird nämlich von "als unzulässig zurückgewiesen" geschrieben. Wäre Zurückweisung nicht der Tenor bei einer Un
begründetheiteiner Berufung?