Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Schöffengericht verurteilt A wegen Geldfälschung (§ 146 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen dieses in seiner Anwesenheit verkündete Urteil legt A verspätet Berufung ein. Auf die wirksame Berufung der Staatsanwaltschaft wird die Strafe auf zwei Jahre erhöht. A legt Revision ein.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen, ob die Berufungseinlegung zulässig war.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) das Revisionsgericht auch an einer Sachentscheidung gehindert, obwohl zumindest die Staatsanwaltschaft wirksam Berufung einlegt hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nach einer Literaturmeinung ist das Revisionsgericht dagegen auch dann an einer Sachentscheidung gehindert, wenn eine Partei wirksam Berufung eingelegt hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.