+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und beschränkt sie auf die Bemessung der Tagessatzhöhe (§ 318 StPO). Das Berufungsgericht erachtet die Beschränkung als zulässig, bestätigt das Urteil aber. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.

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Einordnung des Falls

Beschränkung der Berufung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Revisionsgericht prüft, ob die Berufung wirksam beschränkt war oder nicht.

Ja, in der Tat!

Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen, ob eine wirksame Beschränkung vorlag. Ist sie unwirksam und hat das Berufungsgericht nur über diesen Teil entschieden, wird das Urteil aufgehoben und zur neuen (vollständigen) Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO). Auch wenn die Beschränkung wirksam ist und das Berufungsgericht trotzdem über den nicht angefochtenen Teil entscheidet, wird zurückverwiesen. Das Berufungsgericht ist an die Beschränkung gebunden (§ 327 StPO). Soweit das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten wurde, ist es bereits in (Teil-)Rechtskraft erwachsen. Das Verfahren kann auch hier trotz Vorliegens eines Verfahrenshindernisses nicht eingestellt werden, da dies das gesamte Verfahren beträfe, also auch die bereits rechtskräftigen Teile des Urteils.
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2. Die Berufungsbeschränkung war vorliegend wirksam.

Ja!

Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf „bestimmte Beschwerdepunkte” (§ 318 StPO) ist zulässig, wenn sie sich auf einen Teil der im Tenor enthaltenen Entscheidung bezieht, der losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann. Die Bemessung der Tagessatzhöhe kann selbständig geprüft werden. Der Strafzumessungsvorgang ist bei der Geldstrafe aufgespaltet in zwei Schritte: (1) die Bemessung der Tagessätze (§ 40 Abs. 1 StGB) und (2) die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 StGB). Im ersten Schritt ist die Schuldschwere entscheidend, im zweiten die finanzielle Belastbarkeit. Die Tagessatzhöhe soll für jedermann gleich schwer wiegen. Da beide Schritte von unterschiedlichen Zwecken getragen sind, werden sie getrennt voneinander bewertet. Ob eine Beschränkung wirksam ist, ist einzelfallabhängig. Hier hilft dir in der Klausur die Kommentierung zu § 318 StPO.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

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jurafuchsles

27.8.2024, 12:35:25

ich verstehe die Folge nicht? was bedeutet das für diesen Fall? was wird das Revisonsgericht tun?


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