Beschränkung der Berufung
17. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und beschränkt sie auf die Bemessung der Tagessatzhöhe (§ 318 StPO). Das Berufungsgericht erachtet die Beschränkung als zulässig, bestätigt das Urteil aber. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Beschränkung der Berufung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Revisionsgericht prüft, ob die Berufung wirksam beschränkt war oder nicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Berufungsbeschränkung war vorliegend wirksam.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
27.8.2024, 12:35:25
ich verstehe die Folge nicht? was bedeutet das für diesen Fall? was wird das Revisonsgericht tun?

flari0n
27.12.2024, 15:42:25
Das wird hier leider wirklich nicht klar. Jedenfalls wird das Revisionsgericht das Urteil nicht wegen eines Verstoßes gegen die Verfahrensvorschriften der §§ 318, 327 StPO aufheben, würde ich sagen. 🤔

2cool4lawschool
4.2.2025, 17:54:30
Das Revisionsgericht muss von Amts wegen prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Teile des erstinstanzlichen Urteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden. Insbesondere überprüft es, ob eine vom Berufungsgericht angenommene Berufungsbeschränkung überhaupt wirksam war. Falls die Beschränkung unwirksam war, hätte das Berufungsgericht über das gesamte Urteil entscheiden müssen. In einem solchen Fall hebt das Revisionsgericht das Berufungsurteil auf und verweist die Sache zurück

2cool4lawschool
4.2.2025, 17:59:10
Es kommt - glaub ich - darauf an, ob die Beschränkung wirksam war oder nicht und inwieweit das vom Berufungsgericht berücksichtigt wurde. Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen ob die Beschränkung wirksam war und inwieweit sich das in den Feststellungen des Berufungsgerichts niedergeschlagen hat. War eine Beschränkung, von der das Berufungsgericht ausging, unwirksam, so hebt das Revisionsgericht das Berufungsurteil auf und verweist es zurück.
Aleks_is_Y
28.2.2025, 11:11:11
Mir stellt sich trotzdem noch folgende Frage: Revisiongericht prüft Wirksamkeit der Beschränkung von Amtswegen. Bei unwirksamer Beschränkung verweist es die Sache zur vollständigen! neuen Verhandlung zurück. Warum? Bedeutet das, dass eine unzulässige Beschränkung der StA automatisch in eine unbeschränkte Berufung/ Revision umgedeutet wird? Ich hätte gedacht, dass bei einer unzulässigen Beschränkung der StA einfach das gesamte Urteil in Rechtskraft erwächst...