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Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 4

18. März 2026

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T droht O mit Abbruch der Geschäftsbeziehung, wenn O nicht seine Preise drastisch reduziert. O ist auf die Geschäftsbeziehung besonders angewiesen, da diese einen erheblichen Teil ihres Umsatzes ausmacht.

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