Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 2
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 2
13. Februar 2025
2 Kommentare
4,9 ★ (1.228 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T fordert O dazu auf ihm Geld zu geben, da er sonst intime Details über das Fremdgehen von O öffentlich machen würde
Diesen Fall lösen 94,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Drohung „verwerflich“, sodass eine rechtswidrige Erpressung vorliegt (§ 253 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraganter
15.12.2024, 21:28:38
Diese Aufgabe ist als Frage formuliert, wird jedoch mit einem Punkt beendet (als
Aussage). Als Wahlmöglichkeit stehen Antworten für eine
Aussage, statt einer Frage, zur Verfügung ...

Linne_Karlotta_
16.12.2024, 14:03:40
Hallo Juraganter, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team