Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache

§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache

23. November 2024

4,8(20.779 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die 10-jährige K hat von ihrem Freund F ein Skateboard ausgeliehen. Kurz darauf ist Ks 18-jährige Cousine C zu Besuch. Sie findet Gefallen an dem Skateboard und bietet K €50 dafür. K ist einverstanden, übergibt C das Skateboard und erhält von C einen 50-Euro-Schein.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) mit C über das Skateboard ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft.

Nein, das ist nicht der Fall!

Lediglich rechtlich vorteilhaft ist ein Rechtsgeschäft dann, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessert. Dies wiederum ist der Fall, wenn durch das Rechtsgeschäft ausschließlich persönliche Rechte begründet oder persönliche Pflichten aufgehoben werden.Ein Kaufvertrag mit C würde für K zwar einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung begründen (§ 433 Abs. 2 BGB), jedoch würde er sie gleichzeitig zur Übereignung des Skateboards verpflichten (§ 433 Abs. 1 BGB). Unerheblich ist hierfür, dass sie nicht Eigentümerin des Skateboards ist. Der Vertrag begründet für sie eine rechtliche Verpflichtung.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Übereignung des 50-Euro-Scheins an K ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft.

Ja, in der Tat!

Lediglich rechtlich vorteilhaft ist ein Rechtsgeschäft dann, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessert.Durch die Übereignung erlangt die K das Eigentum an dem Schein. Ihre Rechtsstellung wird dadurch ausschließlich verbessert.

3. K hat sich mit C darauf geeinigt, dass das Eigentum an dem Skateboard auf C übergehen soll (§ 929 S. 1 BGB). Diese dingliche Einigung ist für K rechtlich neutral.

Ja!

Rechtsgeschäfte, die dem Minderjährigen weder einen rechtlichen Vorteil noch einen rechtlichen Nachteil bringen, werden als rechtlich neutrale Geschäfte bezeichnet. Ein rechtlich neutrales Geschäft liegt für den Minderjährigen unter anderem dann vor, wenn er als Nichtberechtigter (Nichteigentümer) eine fremde Sache übereignet. Nach h.M. sind rechtlich neutrale Rechtsgeschäfte genauso wie lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte zustimmungsfrei. § 107 BGB ist insofern teleologisch zu reduzieren. Da nicht K, sondern F Eigentümerin des Skateboards ist, ist die Übereignung an C für K rechtlich neutral. Ihre auf die Übereignung gerichtete Willenserklärung ist auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern wirksam.

4. C hat von K nach h.M. wirksam Eigentum an dem Skateboard erworben (§§ 929 S. 1, 932 BGB).

Genau, so ist das!

Der Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten setzt neben der dinglichen Einigung und der Übergabe der Sache (§ 929 S. 1 BGB) voraus, dass der Erwerber in gutem Glauben ist (§ 932 BGB). Dies ist der Fall, wenn er den Nichtberechtigten für den Eigentümer hält. Ferner darf die Sache dem wahren Eigentümer nicht abhanden gekommen sein (§ 935 BGB). Ein Abhandenkommen ist zu bejahen, wenn der wahre Eigentümer den unmittelbaren Besitz an der Sache zuvor unfreiwillig verloren hat. K und C haben sich dinglich geeinigt. K hat C das Skateboard auch übergeben. Die C hat K für die Eigentümerin gehalten und war somit gutgläubig. F hat der K das Skateboard freiwillig zur Leihe übergeben. Daher liegt ein Abhandenkommen nicht vor.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen