Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache

§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache

7. Dezember 2025

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Die 10-jährige K hat von ihrem Freund F ein Skateboard ausgeliehen. Kurz darauf ist Ks 18-jährige Cousine C zu Besuch. Sie findet Gefallen an dem Skateboard und bietet K €50 dafür. K ist einverstanden, übergibt C das Skateboard und erhält von C einen 50-Euro-Schein.

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