ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung

Einseitige Erledigungserklärung - Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung nach Rechtshängigkeit ist eingetreten.

Einseitige Erledigungserklärung - Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung nach Rechtshängigkeit ist eingetreten.

16. September 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K klagt gegen B auf Zahlung von €7.000, die diese der K tatsächlich noch schuldet. Nach Klagezustellung zahlt B alles. K erklärt sodann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht und beantragt weiterhin Klageabweisung.

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