Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist von Anfang an unzulässig oder unbegründet
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist von Anfang an unzulässig oder unbegründet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung wegen eines Schadens aus einem Verkehrsunfall. Nach Klagezustellung bezahlt B alles. Bei der Anhörung des Sachverständigen stellt sich heraus, dass allein K den Unfall verschuldet hat. K erklärt daraufhin für erledigt, B widerspricht.
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Einordnung des Falls
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist von Anfang an unzulässig oder unbegründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach der Erledigungserklärung ist in der Hauptsache über die ursprüngliche Leistungsklage zu entscheiden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die ursprüngliche Leistungsklage begründet war, ist damit irrelevant.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat die Feststellungsklage der K Aussicht auf Erfolge?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Y. M.
26.5.2024, 20:54:30
Noch viel "lustiger" ist, wenn die Klage tatsächlich begründet war aber man "irrig" wegen der Vollstreckung die Klage für einseitig erledigt erklärt hat. Dann ist nämlich die (neue) FK unbegründet, obwohl man eigentlich gewonnen hätte, weil es nämlich an einem erledigten Ereignis nach Rechtsgängigkeit fehlt . Hatten so ein Fall mal in der AG 🤣