Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten
Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten
19. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (9.487 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.
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