Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Staubsauger (Keine inhaltliche Übereinstimmung, modifizierende Annahme § 150 Abs. 2 BGB)
Staubsauger (Keine inhaltliche Übereinstimmung, modifizierende Annahme § 150 Abs. 2 BGB)
27. August 2025
4,7 ★ (11.264 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vertriebler V demonstriert K einen Staubsauger und bietet ihn zum Kauf für 400 € an. K gibt ihr Okay, allerdings für 200.
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